Neu Engeldorfer Hof, Köln

Die Ortschaft Meschenich im Süden von Köln wurde 1975 eingemeindet. Die Entfernung zur Stadtmitte (Dom) beträgt zehn Kilometer. Der um 1863 erbaute Neu-Engeldorfer Hof ist eine geschlossene vierflügelige Anlage, bestehend aus einem spätklassizistischen Herrenhaus, Stallungen, Scheunen und einer Toreinfahrt aus Backsteinpfeilern und zweiflügeligem Eisentor. Das ganze Ensemble mitsamt dem Innenhof, dem Garten des Herrenhauses sowie je einer Linden- und Pappelallee steht unter Denkmalschutz.

Hier sind drei Wohnungen im Herrenhaus und 22 Wohneinheiten unterschiedlicher Größe in den ehemaligen Wirtschaftsgebäuden entstanden.

In enger Zusammenarbeit mit der Denkmalbehörde wurden die historischen Backsteinbauten zu einem Kleinod der Wohnkultur transformiert. Mit teilweise bis zu fünf Meter hohen Räumen und mit scheunentorgroßen Glasflächen ist für eine solche Großzügigkeit gesorgt, wie man sie in Stadthäusern nirgendwo findet. Dennoch bietet jede Einheit der Hofanlage auf mehreren Ebenen Schlaf- oder Arbeitsräume von anheimelnder Privatheit. Elegante Treppenaufgänge in schickem Design führen von der einen Wohnwelt in die andere. Auch die Wohnungen im Herrenhaus haben die unvergleichliche Anmutung eines historischen Ortes. Hier ist alles Originalsubstanz; ein derartiges Ambiente kann man – auch wenn es immer wieder versucht wird – nicht durch Retro-Deko-Elemente künstlich erzeugen.

Steuern sparen durch Denkmalschutz

Wer in eine denkmalgeschützte Immobilie investiert, erfreut sich nicht nur an der Einzigartigkeit seiner Erwerbung, sondern wird obendrein vom Staat für sein Engagement belohnt. Denn für die steuermindernde Abschreibung der Kosten gelten bei anerkannten Denkmalschutz-Objekten besondere Regeln.

So können Vermieter die Sanierungs- und Modernisierungskosten innerhalb von zwölf Jahren zu 100 Prozent absetzen, Eigennutzer können es zu 90 Prozent in zehn Jahren.

Grob gerechnet, bekommen Käufer, die den deutschen Spitzensteuersatz zahlen, auf diese Weise im Laufe von 10-12 Jahren bis zu ein Drittel ihrer Investition vom Finanzamt rückvergütet.

Da inzwischen kaum noch verbliebene steuerliche Förderungen bei Kapitalanlagen existieren, ist das Interesse an denkmalgeschützten Immobilien entsprechend hoch. Allerdings gilt es bei diesem Modell, zahlreiche Bestimmungen und Details zu beachten, um nicht den gewünschten Steuerspar-Effekt zu gefährden.

Wir koordinieren unsere Projekte in enger Zusammenarbeit mit den Denkmalschutzbehörden, um unseren Kunden diese Arbeiten abzunehmen und zu bestmöglichen Ergebnissen zu führen.
Vertrauen Sie auch hier unserer Erfahrung!